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Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes Versicherungsschutz, wenn Sie in dienstlicher Ausübung Schäden verursachen.
Sind Sie auch verantwortlich für Bereiche des öffentlichen Lebens?Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel. In der Praxis ist aber nicht nur aufsichtführendes Personal diesem Risiko ausgesetzt. Auch in der Verwaltung kann grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall führen. Der entstandene Schaden kann direkt vom Geschädigten haftpflichtig gemacht werden oder vom zuständigen Dienstherrn eingefordert werden. Im schlimmsten Fall können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegen Sie geltend gemacht werden könnten. |
| Was bedeutet das? |
| Wer kann eine Diensthaftpflichtversicherung abschliessen? |
| Leistungen |
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Sind Sie auch verantwortlich für Bereiche des öffentlichen Lebens?