Leistungen der Diensthaftpflicht
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Die Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmers in Ausübung
seiner dienstlichen Tätigkeit.
Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche. Ungerechtfertigte
Ansprüche wehrt die Versicherung ab - wenn nötig, auch
gerichtlich.
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